Steuererklärungen per E-Mail, Fax und Post.

Wer ist zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet?

Arbeitnehmer/innen, die als Ehegatten die Steuerklassen III und V verwenden
Arbeitnehmer/innen mit Nebeneinkünften von über 410 € im Jahr
Arbeitnehmer/innen mit Bezug von Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder andere dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Bezüge über 410 € im Jahr
Arbeitnehmerinnen, die einen Freibetrag auf die Lohnsteuerkarte eintragen haben lassen
Als Rentner oder Bezieher anderer Einkünfte sind Sie zur Abgabe verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte den Gesamtbetrag der Einkünfte als Ledige/r 7.664 €, als Ehegatten 15.329 € im Jahr übersteigen

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